DIE FORDERUNGEN UND PROPAGANDA DER ARMENIER

Die Ansprüche, die die Armenier gegenüber der Türkei geltend machen wollen, können als die Anerkennung des armenischen Völkermordes und als Gegenleistung dafür, die Zahlung einer Entschädigung und Abtretung von Boden zusammengefasst werden. Diese Ansprüche werden hauptsächlich mit den folgenden Behauptungen begründet:

- Die Türken haben Armenien besetzt und einen Boden der Armenier ihnen weggenommen.

- Die Türken haben ab dem Krieg von 1877-78 die Armenier den systematischen Mord ausgesetzt.

- Die Türken haben ab 1925 die Armenier einem geplanten Völkermord ausgesetzt.

- Es sind geheime Befehle von Talat Pascha über die Ausübung des Völkermordes gegen die Armenier vorhanden.

- Die Anzahl der während des Völkermordes um ihr Leben gekommenen Armenier beträgt 1,5 Millionen.

Alle diese Behauptungen sind gegenüber einer objektiven Untersuchung gegenstandslos, nämlich:

- Es ist offensichtlich, dass es kein armenischer Staat existierte, als die Türken zum ersten Mal Anatolien betraten und damit von der Enteignung des Landes der Armenier nicht die Rede sein könnte.

- Die, durch die Armenier gestifteten Aufstände und durchgeführten Massenmorde nach dem Osmanisch-Russichen Krieg in den Jahren 1877-78 wurden vorher erwähnt. Es ist nun auch aufgeklärt worden, dass diese Haltung der Armenier mit der Absicht, sich für ihre Propaganda im Westen einen Boden zu verschaffen, übernommen wurde.

- Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Ereignisse im Jahre 1915 eine reine Umsiedlungsaktion war, die die Osmanische Regierung gegen die Armenier durchführte, die sie im Rücken angegriffen hatten. Außerdem wird in diesem Zusammenhang gemäß der Definition des Begriffes „Völkermord“ im Vertrag der Vereinigten Nationen für die Entstehung des Deliktes vorausgesetzt, dass es eine Regierung beabsichtigt ein Volk vollständig zu vernichten.

Indessen wurde die Existenz der Regierungserlasse zur vollständigen Gewährleistung der Sicherheit und Wohlbefinden der Armenier, die umgesiedelt waren, geschweige denn, es gebe ein Anzeichen für die Absicht der Osmanischen Regierung, die armenische Rasse zu vernichten. Andererseits ist ein wesentlicher Teil der osmanischen Archive zur Forschung der Historiker eröffnet worden und wird auch nach und nach mit der Einordnung weiter geöffnet. Die Untersuchung dieser Unterlagen wird es darlegen, dass die Behauptungen der Armenier gegenstandslos sind.

- Letztlich ist infolge der Forschungen von zwei türkischen Historikern zweifelsfrei dargelegt worden, dass die „Urkunden“, die zum ersten Mal durch einen Armenier Namens Andonyan im Bezug zu den geheimen Befehlen von Talat Pascha, auf den Armeniern Völkermord auszuüben, vorgebracht und jahrelang als den Grundbeweis für die Gültigkeit der armenischen Behauptungen anerkannt wurden, vollständig Werk einer Fälschung sind.

- Diese Telegrafen wurden vorher 1919 in England in der Zeitung Daily- Telegraph veröffentlicht. Es wird daran geglaubt, dass die Osmanen nachdem die Mächte von General Allenby Aleppo und die Umgebung in einer kürzeren Zeit als vorgesehen Besetzt hatten, nicht alle Urkunden vernichten konnten und dieser Telegraf in die Hände von Allenby geraten ist. Das englische Außenministerium hat auf Grund dieser Behauptung die Angelegenheit bei dem Kommando der Besatzungsmächte nachgefragt. Schließlich wurde es gemerkt, dass diese Urkunde nicht durch Allenby entdeckt wurde, sondern durch eine armenische Gruppe in Paris vorgebracht wurde. Diesbezügliche Unterlage ist im englischen Staatsarchiv vorhanden.

Diese Telegrafen wurden in der Gerichtsverhandlung von Tehliryan, dem Mörder von Talat Pasche in Berlin vorgeworfen und fünf davon wurden durch den Expertenausschuss als echt anerkannt und in die Verhandlung eingezogen. Indessen zeigte die Art der Fassung der Telegrafen und das Papier, dass sie keine osmanischen Urkunden waren und es ist, wie es oben erwähnt wurde, bewiesen worden, dass es sich um Fälschungen handelt.

Auch die Behauptung, es seien 1,5 Millionen Armenier ums leben gekommen, hat keinen gültigen Bestand. Nämlich, die Zahl der gesamten Bevölkerung der Armenier, wie es durch vielen Quellen dieser Periode bestätigt wird, betrug etwa 1,3 Millionen. Also ist es nicht möglich, dass von einer Bevölkerung von 1,3 Millionen, 1,5 Millionen Tote geben kann. Es sind keine Urkunden oder Methoden vorhanden, um die Zahl der ums Leben gekommenen Armenier festzustellen. Zum Beispiel teilte Bogos Nubar, der Führer der armenischen Delegation, die am Friedenskonferenz in Lausanne teilnahm, mit, dass in der Türkei insgesamt 280.000 Armenier lebten und 700.000 Armenier in andere Länder ausgewandert seien. Wenn diese Angaben richtig sind, müsste sich der Verlust der Armenier auf 300.000, beschränken, da die Gesamtbevölkerung der Armenier 1,3 Millionen war. In dieser Zahl sind diejenigen, die in den Bandenbewegungen oder auf der Seite der Russen ums Leben gekommen sind, eingeschlossen. Außerdem ist nicht zu vergessen, dass in derselben Periode etwa 3 Millionen Moslems, also das zehnfache dieser Verluste, ums Leben gekommen sind.

In der Auflage von 1918 der Encyclopedia Britannica wird die Zahl der getöteten Armenier als 600.000 angegeben. Die Auflage von 1968 desselben Werkes gibt diese Zahl als 1,5 Millionen an. Die Zahl der getöteten steigt, wie es ersichtlich ist, nur auf dem Papier.

Nach dem Krieg wurde in Istanbul das Mustafa Pascha Kriegsgericht, bekannt als Nemrut Mustafa Pascha, gegründet. Da die Paschas Enver, Talat und Cemal, sowie Dr. Nazým geflüchtet waren, sind die zurückgebliebenen verhaftet worden. Die Liste der zu verhaftenden Personen wurde durch die Engländer vorgegeben. Es wurden Personen aus vier Gruppen verhaftet.

1. Wer im Krieg unmenschliche Handlungen gegenüber Armenier und Griechen ausübte.

2. Wer gegen die Kriegsregeln verstoß.

3. Wer gegen die Bedingungen des Waffenstillstandes verstoß.

4. Wer aus den Mächten in Kaukasien gegen die Befehle der Alliierten verstoß (diese waren die azerbaidschanischen Türken).

Es wurde vorerst beantragt, dass die Verhafteten in Istanbul vor Gericht zu stellen. Jedoch hatten die Besatzungsmächte, als ihr Begehren nicht entgegengenommen wurde, die Verhafteten nach Malta gebracht. Ein großer Teil von diesen waren ausschließlich wegen des armenischen Völkermordes zu verurteilen. Die Engländer waren auf Beweissuche, was mehr als einem Jahr dauerte. Die Verhaftungen erfolgten auf Anzeige, auch die Anzeigebriefe sind in den Akten vorhanden. Die englische Regierung hatte bei der Königlichen Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob gegen diese Personen Klage erhoben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft entgegnete, es seien keine Beweise vorhanden, die deren Verurteilung ermöglichen könnte. England begnügte sich damit nicht und beauftragte ihre Botschaft in Washington, in den amerikanischen Archiven nach Beweisen zu suchen. Die Botschaft teilte per Telegraf mit, es sei keine einzige Unterlage gefunden worden.

Die Telegrafen im Buch von Andonian, die heute als Beweis des Völkermordes vorgeführt werden, waren damals im Besitz der Engländer. Wenn diese echt gewesen wären, hätten man auf diese zurückgegriffen und die Verhafteten verurteilt. Wenn es eine türkeifeindliche Regierung, wie die Regierung von Lloyd George, die alles, was sie gegen die Türkei in der Hand hatte, benutzen würde, diese Verurteilung jedoch nicht durchgeführt hatte, geht darauf zurück, dass sie es deswegen nicht tat, weil sie es nicht Nachweisen konnte.

Während der Umsiedlung wurde der Armenian Relief Society erlaubt, ihre Tätigkeit auszuüben und die Zuwendungen aus Amerika zu verteilen. Die Osmanische Regierung soll einerseits sich für den Völkermord an den Armeniern beschlossen, und andererseits Fremde eingeladen haben und desweiteren den Massenmord zuschauen lassen? Das hat keinen logischen Zusammenhang.

Deswegen ist es offensichtlich, dass von einem unbewiesenen Völkermord nicht die Rede sein kann.

Heute legen zahlreiche Urkunden nicht den sogenannten armenischen Völkermord, sondern die armenische Tyrannei auf den Anatoliern dar. Die Tabelle im nächsten Abschnitt widerspiegelt die ausschlaggebenden Tatsachen in dieser Angelegenheit.

ZIELE DER ARMENISCHEN VERSAMMLUNGEN

Es ist bekannt, dass im historischen Prozess der Armenier-Frage verschiedene armenische Kongresse auf Forderung der armenischen Terrororganisationen, Kirchen und auf Einladung von einigen Staaten, weitere verschiedene armenische Kongresse veranstalteten. Der größte Teil dieser Kongresse wurde von den Terrororganisationen Taschnak und Hindschak veranstaltet. Bei diesen Kongressen, die die Mitglieder der Organisationen, betreffende Armenier und Kirchenvertreter zusammenkommen ließen, wurden unter den gegenwärtigen Umständen die Lagen und Möglichkeiten der Organisationen und ihre Aktionen erörtert. Ferner wurden Beschlüsse gefasst, die praktisch nicht durchgeführt werden konnten.

Zwischen 1973 bis 1985, in der Periode des neuen armenischen Terrors, wurden unter den Namen „Kongresse der Weltarmenier“ bzw. „Kongresse der Organisationen der Weltarmenier“ im Jahre 1979 in Paris und im Jahre 1983 in Lausanne und im Jahre 1985 in Sèvres- Kongresse veranstaltet. Durch diese Kongresse wurde versucht Botschaften an die Weltöffentlichkeit, an die armenischen Einheiten, sowie an den Mitgliedern der armenischen Terrororganisationen zu vermitteln. Unter der Führung des Priesters James Karnusijan wurde, ein Kongress veranstaltet, bei dem der Text mit dem Titel „Armenisches Grundgesetz“ anerkannt wurde.

Die hauptsächlichen Ziele der Kongresse während der genannten Periode wurden als „Gewährleistung der Vereinigung und Einheit der Armenier“, „Die Durchführung der politischen Wünsche und Forderungen aus einer Zentrale“, sowie „die Vereinigung der armenischen Terrororganisationen unter einem Dach und die Gewährleistung der Einheit der Kräfte“ dargestellt. Der Durchführung der Propagandatätigkeiten und der psychologischen Bewegungen in der Weltöffentlichkeit wurde Priorität eingeräumt.

Eine weiteres Ziel dieser Kongresse war die Anpassung und Entwicklung der armenischen Terrororganisationen untereinander. Auf diese Weise könnten sämtliche Ereignisse und terroristische Handlungen mit Hilfe der armenischen Weltgemeinde in Verbindung gestellt werden. Auch könnte so, wenn nötig, eine Kräfte- und eventuell eine Fronteneinheit gewährleistet werden.

Die gemeinsamen Eigenschaften dieser Kongeresse sind wie folgend:

a. In sämtlichen Kongressen wurden den bewaffneten Kämpfen Priorität eingeräumt. Unter den Organisationen, die diesen Kampf für günstig hielten und den anderen Organisationen, die diese Art und Weise des Kampfes nicht befürworteten, kam es später zu Auseinandersetzungen, sowie Trennungen von diesen Organistaionen. Die ASALA hat sich nach dem Kongress im Paris im Jahre 1979 an keinem der weiteren Kongressen beteiligt bzw. der ASALA wurde die Teilnahme untersagt.

b. Während der Kongresse wurde beschlossen, alle gefassten Entschlüsse an dýe internationalen Organisationen bzw. Institutionen weiterzuleiten und die gefassten Entschlüsse auf internationalen Foren zu diskutieren. Diesbezügliche Möglichkeiten wurden gesucht.

c. Die Vereinigung der Armenier unter einem Dach und ihre Vertretung wurde zu einem der wichtigsten Themen. Doch konnte man keine Einmütigkeit über die Verwirklichung dieses Vorhabens erzielen. Der als „Grundgesetz“ bezeichnete Text beinhaltet in diesem Sinne eine Vorbereitungszeit.

d. Die Teilnehmerzahl an den Kongressen nahm allmählich ab.

Es wurde beobachtet, dass während der Kongresse Meinungsverschiedenheiten aufkamen. Aber es wurden keine konkreten Maßnahmen zur Beseitigung dieser Meinungsverschiedenheiten ergriffen.

QUELLE:

Uras, Esat: Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi, Istanbul, 1987, s.CCV.

DIE ARMENISCHE VERFASSUNG

Die Vorstellungsrede des armenischen Grundgesetzes während des „dritten Armenischen Weltkongresses“, der auch als Sèvres-Kongress des Jahres 1985 bekannt ist, hielt der Kongreßvorsitzende Priester James Karnusijan. Er vermerkte, Armeiner würden auf Grund ihrer Trennung untereinander sehr leiden. Für die Überwindung dieser Unruhen und zur Gewährleistung der armenischen Einheit gebe es andere Lösung als die „Vereinigte- Gruppe“. Der „Grundgesetz“ genannte Text beinhalte in diesem Zusammanhang alle Ansichten für dieses Ziel.

Neutrale Beobachter erklärten, im Falle der Einführung des armenischen Grundgsetzes würden sich „alle Institutionen und Organisationen, die sich für den armenischen Kampf einsetzten, unter einem Dach vereinen.“

Im Grundgesetz wurden die Vorhaben und Ziele des „armenischen Kongresses“ im allgemeinen mit den folgenden Artikeln dargestellt:

a. Vereinigung aller zerstreuten Armenier für den Aufbau einer Struktur.

b. Die Anerkennung des Kongresses durch die ganze Welt.

c. Ausnutzung aller diplomatischen und politischen Wege, um die von der Türkei besetzten Gebiete zu befreien.

d. Vorbereitungen für die Rückkehr der Armenier in ihr Vaterland einleiten.

e. Die Kongresszentrale wird in der Schweiz sein.

f. Der armenische Nationalkongress wird Institutionen wie das Plenum und den Verwaltungsrat bilden.

QUELLE:

Uras, Eat, Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi, Istanbul, 1987, s.CCIX.

SEVRES KONGRESS

Vom 7. bis 13. Juli 1985 wurde in Sevrès der als „III. Weltkonrgess der armenischen Organisationen“ bekannte Kongress abgehalten. Hauptziel des Kongresses war die Annahme des ausgearbeiteten „armenischen Grundgesetzes“. Damit würde versucht, eine „Einheit“ zu gründen, damit die Armenier auf der ganzen Welt vertreten werden können.

Bei dem Kongress, an dem sich die ASALA nicht beteiligte und die Terrororganisationen offiziell nicht vertreten wurden, führte die Vertretungseigenschaft der Taschnak zu langen Diskussionen.

Die beim Kongress unterbreiteten Vorschläge und gefassten Beschlüsse sind die folgenden:

a. „Einziges Armeniertum, einziges Ziel, einziger Kampf, einzige Stimme“ wurden als ein Slogan vorgeschlagen und angenommen.

b. Es wurde behauptet, dass die Bestimmungen von Sèvres immer noch gültig sind und die von Lausanne hingegen nicht mehr.

c. Der Antrag die ASALA nicht mehr zu unterstützen, wurde angemommen..

d. Der Antrag über einen ständigen Kampf gegen die Türkei wurde anerkannt.

e. Der Antrag über die Unterstützung Griechenlands und der inselgriechischen Seite auf Zypern, die ihren Kampf gegen die expansionistische Politik der Türkei fortsetzen, wurde angenommen.

f. Der Antrag, dass dem Kongress die selbe Eigenschaft wie des „palästinensischen Nationalrates im Exil“ verliehen wird, wurde unter der Bedingung der Beobachtung der Entwicklungen angenommen.

Die beim Sevres Kongress gefassten Beschlüsse sind die folgenden:

a. Das „armenische Grundgesetz“ wird durch den Kongress anerkannt.

b. Der Kongress hat die Einleitung einer vielseitigen Strategie zum Erreichen der Ziele. Demnach:

· Für die Bekämpfung des türkischen Kolonialismus werden, wie auch bei armenischen und anderen Völkern auch, mit den in der Türkei existierenden fortschrittlichen und revolutionären Bewegungen Partnerschaften gegründet. Ferner ist beschlossen worden, dass der Kampf des armenischen Volkes mit den Kämpfen der anderen Völker in absoluter Verbindung steht.

· Während der armenische Weltkongress bekannt gibt, dass er keine Beziehung zu anderen Staaten und Mächten hat, werden Hilfen und Unterstützungen angenommen, die den Kampf der armenischen Völker würdigen.

c. Der Kongress hat beschlossen, den Staaten, die den Friedensvertrag von Lausanne unterzeichneten, also der Vereinten Nationen, der Sowjetunion, der armenischen Sowjetrepublik, den USA, dem Europarat, der Unabhängigen Blockbewegung mitzuteilen, dass „das armenisches Volk, das einziges Volk ist, bei dem der Kolonialismus nicht abgeschafft worden ist.“ Dieser Enschluss wurde umgesetzt.

d. Ein weiterer Beschluß dieses Kongreßes ist, dass die Türkei zur Anerkennung des angeblichen Völkermordes im Jahre 1915 gezwungen wird. Im Falle der Anerkennung werde der Weg für die Befreiung der Territorien geebnet. Diese Absicht wurd praktisch ausgeführt. In diesem Rahmen wurden den betreffen Behörden Erklärungen gegeben und Anträge gestellt.

e. Der Kongress hat eine Danksagungsbotschaft an die Sowjetunion beschlossen, die sich für die Wahrung der armenischen Kultur im sowjetischen Armenien eingesetzt hatte.

Während bei dem Kongress die Sowjetunion gelobt wurde, weil sie den Völkermord anerkannt und der Schriftsteller Zrtisan im Jahre 1985 in der Zeitung Pravda einen Artikel in diesem Thema veröffentlichte hatte, wurde der US-Kongress kritisiert, da sie den Gesetzesentwurf über den Völkermord nicht durchsetzen konnte.

QUELLE:

Uras, Esat, Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi, Istanbul, 1987, s.CCVIII.

LAUSANNE KONGRESS

Der Kongress in Lausanne wurde zur einer Zeit veranstaltet, als die armenischen Terrorakte eine große Dimension erhielten und die Weltöffentlichkeit allmählich die Armenier und Terroristen kritisierten. Der Kongress trug die Bedeutung „der Vereinigung der armenischen Politik und die Gewährleistung einer einheitlichen Bewegung.“ An diesem Kongress, an dem die Organisation ASALA nicht teilnahm, waren die Organisationen, die sich für die Gewaltanwendung aussprachen in der Minderheit. Infolge des Kongresses kam es bei der Taschnak und ASALA zu Trennungen. Kleinere Terrororganisationen und Einheiten verhielten sich wilkürlich und verübten ihre Taten, als ob sie neue Organisationen wären. Ein großer Teil von diesen Organisationen wurde aufgelöst. Die Kämpfer wurden verhaftet und verurteilt.

Wichtige Themen der Tagesordnung des Kongresses und Anträge waren die folgenden:

a. Es muss eine gründende Delegation gebildet werden, die grundlegenden Politiken sind festzusetzen, die grundlegenden Meinungen über territoriale Ansprüche sind festzulegen, diese Forderung muss auf einer Grundlage basieren.

b. „Es muss eine nationale Befreiungsbewegung gegründet werden, die nationale und demokratische Ideen besitzen.

c. Dieser Kongress muss demokratische und parlamentarische Eigenschaften, wie die Weltkongresse der Juden, erwerben.

Folgende Beschlüsse wurden in Lausanne gefasst:

a. Damit sich dieser Kongress eine parlamentarische und demokratische Eigenschaften erwerben kann, werden die notwendigen Vorbereitungen eingeleitet und ein „Grundgesetzt“ vorbereitet.

b. Die gründende Delegation wird sowohl die Vorbereitungen für ein Grundgesetz führen, als auch verschiedene politische Ideen zu einer Synthese zusammenstellen und dem Text hinzufügen.

c. Die Arbeiten dieses Kongresses werden mit einer Deklaration der Weltöffentlichkeit bekannt gegeben..

Der Kongreß in Lausanne wurde mit verschiedenen Diskussionen zu Ende geführt. Zudem herrschte eine große Unordnung. Obwohl die „Gemäßigten“ den Kongress beherrschten, konnten sie keine wichtigen Entwicklungen verzeichnen. Nach diesem Kongress wurden die Auseinandersetzungen fortgesetzt und die Trennungen fingen an.

QUELLE:

Uras, Esat, Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi, Istanbul, 1987, s.CCVII.

PARISER KONGRESS

Der erste Weltkongress der armenischen Organisationen wurde vom 3. bis 6. September 1979 veranstaltet. An diesem Kongress nahm die Organisation ASALA mit ausschlaggebender Macht teil und spielte eine bedeutende Rolle. Der Kongress wirkte sich auch auf die armenischen revolutionären Kräfte in Frankreich aus. Dadurch wurde vor allem eine Teilnahme an den Terrororganisationen gewährleistet. Man kann das Ziel des Kongresses auf diesen Wörtern kurz zusammenfassen: „Die Vereinigung der Weltarmenier auf dieselbe Idee und unter einer Fahne sowie ihre Organisation und die Bewertung der politischen Lage und die territorialen Forderungen einzuleiten“.

Hier, einige der beim Kongress gestellen Anträge:

a. Beendigung der Konflikte zwischen den Parteien und Konfessionen, Gründung eines „Zentralkomitees“.

b. Maßnahmen, welche die Assimilation der Diaspora-Armenier beenden sollen.

c. Gewährleistung der militärischen Theorethiker und Strategiefachmänner, die bei den Anschlägen und Angriffe erforderlich sind.

Die bei diesem Kongreß gefassten Beschlüsse sind wie folgt:

a. Die Bewegung Pan-Armenismus wird beschleunigt, der Begriff „Armenier“ wird im Umfeld von Diaspora politisiert und es wird eine „armenische Kraf“ auf der Welt geschaffen.

b. Die Möglichkeiten, nach der Unterstützung der in den Sowjet- Sozialistischen- Republik befindenen Armenier in der Armenier-Frage werden untersucht. Die erforderlichen Unterstützungen werden gewährleistet.

c. Territoriale Forderungen und Ansprüche werden direkt an die Türkei gestellt.

d. Der armenischen Kirche wird ein nationaler Charekter verliehen.

e. Arbeiten zur Gründung einer armenischen Bank werden aufgenommen.

f. Zentralbüros müssen gegründet werden. Die Sende- und Kommunikationsmöglichkeiten müssen entwickelt werden.

Nach dem Kongress in Paris intensivierten sich die Terror- und Gewaltakte der Armenier. Dadurch erhielt die Terrororaganisation ASALA neue Möglichkeiten und wurde noch mächtiger. In den Vereinigungsbemühungen fing eine wirksame Periode an. Die Waffenschulungen und Übungen wurden in verschiedenen Zentralen und an verschiedenen Orten gesteigert.

QUELLE:

Uras, Esat: Tarihte Ermeniler ve Ermeni Meselesi, Istanbul, 1987, S.CCVI.

DER GROSSE TRAUM DER ARMENIEN

Die erste Idee über ein „Großes Armenien“ wurde von dem armenischen Staatspräsidenten Levon Ter-Petrosjan zur Sprache gebracht. Die Ideen und die Geschichte des in Aleppo- Syrien geborenen Ter-Petrosjan beruhen auf den Theorien der armenischen Kommunistischen Partei (1), die die einzige Partei während der Periode der Sowjetunion in Armenien war.

Ter-Petrosjan ist der leitende Organisator, der die Berg-Karabagh-Frage an die Tagesordnung brachte und der ab 1987 in Armenien für die zunehmenden Demonstrationen verantwortlich war. Mit dem Ziel Berg-Karabagh von Aserbeidschan zu trenen und an Armenien anzuschließen, gründete er im Februar 1988 das „Karabagh-Komitee“. Im November 1989 hat diese Organisation ihre Namen als „Armenische Nationalbewegung“ geändert.

Während der Zeit der Parteibildung erhielt Ter-Petrosjan bei den Wahlen Mai 1990 die meisten Stimmen und wurde am 4. August 1990 armenischer Obersowjetpräsident. Nach dem er die meisten Stimmen bei den Staatspräsidentenwahlen erhielt, erklärte er im Sommer 1991 die Unabhängigkeit Armeniens. Am 21. Dezember 1991 unterzeichnete er die Almata-Dekleration. Somit wurde Armenien Mitglied der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Anfang 1992 wurde Armenien Mitglied der Organisation für Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen.

Zur gleichen Zeit verletzte die armenische Republik die Vorschriften der internationalen Abkommen, ihre eigenen Pflichten, die Prinzipien von Helsinki und der OSZE und besetzte das unter der Regierung von Aserbeidschan stehende autonome Gebiet Berg-Karabagh. Abgesehen von der Besetzung dieses Gebietes, verübte Armenien einen Völkermord gegen die aserbeidschanischen Türken in diesem Gebiet (2).

Durch seine erste Erklärung nach den Wahlen im Jahre 1990, forderte Ter-Petrosjan von den internationelen Organisationen die Anerkennung der Behauptungen nach einem Völkermord aus dem Jahre 1915.(3)

Ter-Petrosjan besuchte am 08. Agust 1994 US-Präsident Bill Clington im Weißen- Haus. Unter den Teilnehmern dieses Treffens waren auch der Führer der Partei- Taschnak, Pater Rafael Andonyan von der armenischen Kirche, Erzbischof Mesrob Aschdschijan, Erzbischof Hajag Barsamjan und Erzbischof Vahe Howsepjan. Schwerpunkte dieses Treffens waren Themen über die Probleme, die die Türkei und Aserbeidschan gegenüber Armenien zustandegebracht haben, sowie die Anerkennung der Behaptungen nach einem Völkermord. (4)

Der Clinton-Besuch von Ter-Petrosjans erregte Aufmerksamkeit. Denn in den vergangenen zehn Jahren wurde zum ersten Mal von einem US-Präsidenten so eine Versammlung veranstaltet. Außerdem wurde die Diskussion über den sogenannten Völkermord zwischen einem US-Präsidenten und armenischen Präsidenten als eine neue Situation bewertet.

FUSSNOTEN:

(1) Die Armenische Kommunistische Partei hat ihren Namen in 1993 als „Armenische Demokratische Partei“ geändert. Unter den Ideologien der Partei befinden sich die Bestrebungen nach der Annerkennung der Unabhängigkeit des Gebietes Berg-Karabagh seitens der Weltöffentlichkeit, sowie Behauptungen nach Territorien innerhalb der türkischen Grenzen.

(2) Massaker (Album), Istanbul 1993, The Tragedy of Nagorno Karabagh, Ankara 1993, S.13, 15-16; Yanki., 3.7.1995, S.36.

(3) Yanki, 3.7.1995.

(4) The Armenien Reporter, 13.8.1994

ARA

Die Organisation wurde in Frankreich gegründet. Ihr Name wurde zum ersten Mal nach dem Attentat vom 14. Juli auf den in Brüssel akreditierten Verwaltungsatteché Dursun Aksoy weltweit bekannt. Zu diesem Attentat bekannten sich auch die Terrororganisationen ASALA und JCAG. Es ist bekannt, dass die Organisation ARA den Rassismus verteidigt, den Methoden und Ansichten der ASALA von Grund auf widerspricht und ausser der Terrororganisation „Gerechtigkeitskommandos des armenischen Genozids (JCAG)“ der Partei- Taschnak und ASALA von allen anderen armenischen Terrororganisationen und Institutionen unterstützt wird. Es ist bekannt, dass diese Organisation theoretisch als auch praktisch ihre Handlungen parallel zur JCAG ausübt

JCAG

Diese Organisation wurde im Jahre 1975 in Beirut von der Partei- Taschnak und ihrem Ausläufer in den USA, der armenischen Revolutionären Föderation als Konkurenz für die ASALA und Hindschak-Partei gegründet. Sie führte ihre Anschläge als militärischer Apparat der Partei Taschnak durch. Ihr Name wurde zum ersten Mal nach dem Attentat vom 22. Oktober 1975 auf den türkischen Botschafter Danis in Wien Tunaligil weltweit bekannt. Das Ziel der Organisation wurde als „die Gründung des unabhängigen großen armenischen Staates“ erklärt.

ASALA-MR

Monte Melkonjan (Meykonjan) scheidete aus der Terroroganisation ASALA aus und zog im September 1983 nach Frankreich um. Er erklärte, dass er die Organisation ASALA-Revolutionära Bewegung (ASALA-MR), den sogenannten Militärischen Apparat der ASALA-Volksbewegung, gegründet hat. Wichtigstes Ziel dieser Terrororganisation war die Verbesserung der Beziehung zur französischen Regierung. Obwohl man vermutete, dass die Terrororganisation ASALA-MR ihre Anschläge in der Türkei begehen wird, übernahm sie die Kontrolle des nord-amerikanischen und west-europäischen Flügels. Es gelang ihren Kämpfer in diesen Gebieten auf die eigene Seite zu ziehen. Melkonijan starb während des Kampfes gegen die Aserbeidschaner im Jahre 1993 in Berg-Karabagh.

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